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Springer versus Adblocker

19. April 2018

Der Axel-Springer-Verlag geht im Rahmen einer Klage vor dem Bundesgerichtshof gegen Adblocker vor. So weit, so schlecht.

"In dem Rechtsstreit geht es um die Zulässigkeit des Internet-Werbeblockers "Adblock Plus" des Kölner Unternehmens Eyeo. Internetnutzer können die Software kostenfrei herunterladen. Sie verhindert, dass bestimmte Werbeinhalte auf Internetseiten angezeigt werden, indem sie mit Hilfe von Filterregeln Serverpfade und Dateimerkmale von Werbeanbietern identifiziert und blockt ("Blacklist"). Es besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den Filtern zu machen und in eine sog. Whitelist aufnehmen zu lassen. (…)
Axel Springer hält das Programm für eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs. Und damit ist der Verlag, der u.a. hinter Bild.de und welt.de steht, nicht allein. Auch Handelsblatt und Zeit Online sowie RTL und ProSiebenSat.1 gingen schon gegen ADBlockPlus vor. Die Gerichte entschieden bislang eher gegen die Verlage. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln aber untersagte Eyeo zwar nicht das grundsätzliche Modell Werbeblocker, aber doch das von ihr betriebene Whitelisting-Modell. Nun ist der BGH am Zug. Und man darf mit einer Grundsatzentscheidung rechnen. (…)
Katsivelas hält Werbeblocker für "ein wichtiges und zugleich legitimes technisches Hilfsmittel, mit dem Internetnutzer störende und teilweise auch datenschutzrechtlich bedenkliche Werbung unterdrücken können". Sie dienten der Wahrnehmung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Für wettbewerbswidrig hält der Wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht und Rechtstheorie der Universität Hamburg, der sich mit dem Thema in mehreren Fachbeiträgen beschäftigt hat, sie nicht. Schließlich könnten die Nutzer autonom entscheiden, ob und inwieweit sie die Werbung auf Webseiten durch Adblocker blocken; und die Seitenbetreiber könnten stattdessen auch auf bezahlte Inhalte setzen oder Adblock-Nutzer von ihren Seiten ausschließen – so wie es bild.de schon seit längerem tut. (…)"

Natürlich ist es völlig nachvollziehbar, dass werbetreibende Verlage ihr internettes Geschäft gefährdet sehen, doch an dieser Stelle kann nur wiederholt angemerkt werden: Selbst schuld!

Solange sich Werbefenster aufdringlich und kaum wegklickbar über Textpassagen legen; solange der heimische Musikgenuss durch Störgeräusche von diversen ungefragt eingeblendeten Werbespots gestört wird; solange Videos ungefragt loslaufen und somit den Daten- und Akkuverbrauch negativ beeinflussen; solange die Webseitenbesucher ungefragt zu Testobjekten für durch Werbung eingeschleusten Schadcode werden – solange muss dem Ottonormalanwender das Recht auf Selbstschutz bedingungslos (!) zugestanden werden!

Die gängigen Adblocker bieten die Möglichkeit, "gute" Seiten in eine "Whitelist" einzutragen und somit hat jede Webseite die Möglichkeit, sich ihren guten Ruf zu verdienen. Komplett muss ja nicht auf Werbung verzichtet werden – aber annehmbar muss sie sein.

Bis dahin bleibt nur zu hoffen, dass Springer’s Klage abgewiesen wird…

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