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Mach' mir doch kein' Knutschfleck

8. Februar 2013

via Sueddeutsche.de:

"Zwei Schüler treffen sich, halten Händchen, tauschen Zärtlichkeiten aus. Er ist 14 Jahre alt, sie 13. Er macht ihr einen Knutschfleck – und landet vor Gericht. Das Amtsgericht Erfurt verlangt von dem Jungen eine DNA-Probe, um ihn in einer Gendatei als Sexualstraftäter zu speichern. Jetzt liegt der Fall vorm Bundesverfassungsgericht." (…)

…man kann’s auch uebertreiben! Wenn es danach ginge, muesste diese Gendatei mittlerweile aus allen Naehten platzen, weil Generationen zuvor schon Knutschflecke "ausgetauscht" haben…

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