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Staedtische Willkuer

17. Juni 2008

Bei einer oeffentlichen Veranstaltung muss der Autoverkehr natuerlich geregelt werden. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Man faehrt dem Tross hinterher und verlaesst sich auf die Einweiser, die einem letztendlich den Stellplatz zuweisen. So auch unlaengst bei der Landesgartenschau in Rietberg. Wenn man dann aber nach ein paar Stunden zum Auto zurueckkommt und ein "Knoellchen" daran vorfindet, welches letztendlich 35 Euro (!!!) Verwarngeld beinhaltet, dann darf man sich doch mal wundern. "Sie parkten auf einem Sonderparkplatz fuer Schwerbehinderte mit aussergewoehnlicher Gehbehinderung bzw. Blinde (…)".

Verwundert schaut man sich um und entdeckt tatsechlich geschaetzte zehn Stellplaetze weiter ein verhaeltnismaessig kleines Schild, welches den Behindertenparkplatz definiert, dies aber wahrlich nicht eindeutig tut, zumal es noch versetzt hinter der eigentlichen Parkreihe steht. Trotzdem, was bleibt, ist die Tatsache, dass ein Einweiser diesen Parkplatz zugewiesen hat und genau deswegen wurde das "Vergehen" so auch nicht eingesehen.

Ein paar Wochen spaeter trudelt dann auch das entsprechende, amtliche Schriftstueck ein. Es ist auch irgendwie Ironie, dass dieses mit einem Logo "Rietberg – sieben Mal sympathisch" versehen ist. Nun denn. Ein Anruf beim zustaendigen Sachbearbeiter, dessen direkte Telefon-Durchwahl immerhin auf dem Wisch vermerkt ist, laesst dann doch mit der Zeit den inneren Hut hochgehen. Soviel Ignoranz ist mir tatsaechlich selten begegnet. Hier der Dialog, verkuerzt-sinngemaess wiedergegeben…

(…)

"Sie haben ohne gueltigen Ausweis auf einem Behindertenparkplatz gestanden und allein das zaehlt. Wenn wir alle Einsprueche durchgehen liessen, dann haette jeder irgendwie eine Ausrede oder einen Zeugen zu bieten"

"Ja, aber ich bin doch eingewiesen worden…"

"Das tut nichts zur Sache. Der Belag, auf dem ihr Auto stand, haette ihnen schon auffallen muessen, der ist naemlich aus Sicherheitsgruenden extra-wasserbindend und hebt sich auch optisch vom Rest des Platzes ab"

"Ich bin kein Strassenbauer, aber ja, wasserbindend ist er, denn ich stand direkt neben einer grossen Pfuetze. Und ein Schild war dort nicht direkt einsehbar."

"Ja, das stimmt schon, dass die Schilder da etwas weitlaeufig verteilt sind, aber das schuetzt sie nicht vor den Auswirkungen ihres Falschparkens."

"MEINES Falschparkens? Ich wurde doch eingewiesen"

"Das tut nichts zur Sache."

"Nun denn, ich sehe schon, wir kommen da auf keinen gruenen Zweig. An wen kann ich mich denn wenden, wenn ich gegen diese Anschuldigung vorgehen moechte?

"Ich bin der zustaendige Sachbearbeiter…"

(…)

Also, was lernen wir daraus: Diese "zustaendigen Sachbearbeiter" haben anscheinend die Allmacht. Ihr Wort ist Gesetz. Und so vermitteln sie es wohl auch. Das kann`s doch nicht sein, oder? Gut, ich koennte jetzt dagegen klagen und die naechsthoehere Instanz bemuehen. Das wuerde aber noch mehr nervenaufreibenden Aerger und Beamtenmuff bedeuten und daher heisst es wohl diesmal "Zahlen und froehlich sein". So, wie es wohl taeglich hunderttausend andere Leute auch machen.

Rietberg – mir ab jetzt nur noch sechs Mal sympathisch…

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