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Schon GEDroht?

1. Juni 2007

Kuechenparty bei einer Bekannten. Auf dem Tisch liegen die Reste ihres noch zu erledigenden Papierkrams, den sie schnell beiseite raeumt. Obenauf ein Schreiben der GEZ. Sie stutzt, schaut mich an und sagt: "Du machst doch was mit Medien…" (ich bin zwar nicht Herr Fiene, aber irgendwie hat sie recht) "…was muss ich denn da eintragen, die schreiben was von ’neuartigen Rundfunkgeraeten'?"

Ich studiere das Schreiben und bin erschrocken. Ueber die Sache an sich nicht, denn es ist ja bekannt, dass sich diese Behoerde in diesem Land anscheinend fast alles erlauben darf. Was schlimm genug ist. Aber nach einigen gelesenen Zeilen ging mir der innere Hut mal wieder hoch….

…pruefen Sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen (…) Sie sind verpflichtet, jedes einzelne Rundfunkgeraet bei der GEZ anzumelden (…) Hierzu gehoeren auch Radios und Fernsehgeraete, die zu Schulungs-, Konferenz-, Sicherheits-, Ueberwachungs-, oder Aufzeichnungszwecken genutzt werden (…) Auch Navigationsgeraete mit Empfangsteil in Kraftfahrzeugen (…) Auf die technische Beschaffenheit, z.B. die Groesse des Geraetes, die Wahl oder Anzahl der empfangbaren Programme sowie die tatsaechliche Nutzung kommt es nicht an. (Schlimm genug, das sollte mal geaendert werden…)

Dann die Definition sogenannter "Neuartiger Rundfunkgeraete":
z.B. Rechner, die Rundfunkprogramme ausschliesslich ueber Angebote aus dem Internet wiedergeben koennen, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

Interessant ist folgende Aenderung: "Autoradios in Firmenwagen muessen vom Unternehmen angemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn Mitarbeiter eigene Autoradios in die Geschaeftsfahrzeuge eingebaut haben.
Was soll das denn??? Was hat die Firma damit zu tun? Muss sie auch Vergnuegungssteuer zahlen, wenn ein Mitarbeiterpaerchen es sich in der Mittagspause auf dem Ruecksitz gemuetlich macht? :)) Der Eigentuemer des Rundfunkgeraetes hat zu zahlen. Mit einem nackten Bulli kann man kein Radio hoeren… unglaublich….

Abgesehen davon kassiert die GEZ dann gleich zweimal. Einmal vom Eigentuemer des Autoradios selbst und zusaetzlich von der Firma, in deren Fahrzeug es ggf. eingebaut wurde. Gerecht ist das nicht…

Wie gesagt, die Bewertungsgrundlage(n) der GEZ sind absolut unzeitgemaess und gehen tatsaechlich schon in Richtung "Abzocke" fuer eine Leistung, die viele Leute nicht nutzen und auch nicht nutzen wollen. Die urspruengliche Legitimation der GEZ, die vor allen Dingen die Verguetung der Sicherstellung der "Grundversorgung" durch die oeffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abwickeln sollte, ist schon lange nicht mehr gegeben, im Zeitalter der "neuen Medien" schonmal erst recht nicht…

Das Schlimmste in diesen GEZ-Schreiben sind aber die sehr offensiven Drohungen, die dort (meistens sogar fettgedruckt) hinterlassen werden. Die zugehoerige Art der Fragestellung ist oftmals anmassend, beleidigend und unterstellend.

Wie gesagt: Ich habe nichts gegen oeffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten an sich, aber diese Behoerde gehoert wirklich auf den Mond geschossen. Da koennen sie dann pruefen, ob metallische, in Parabolform angeordnete Mondgesteine die reflektierten Aussendungen der Astra-Satelliten auffangen koennen und dafuer dann Gebuehren kassieren… :)

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