Oesterreich zeigt’s der (Ex-)GEZ
So. Zumindest in Österreich scheint die Frage geklärt zu sein, ob Computer mit Internetanschluß als "Rundfunkempfänger" zu bezeichnen sind – oder nicht. Letzteres ist in der sympathischen Alpenrepublik nun der Fall. Sollte das Modellwirkung für Deutschland haben, wäre das durchaus erfreulich – und spannend…
via Digitalfernsehen.de :
"Das Verwaltungsgericht (VwGH) in Österreich hat entschieden, dass das Internet keinen Rundfunk darstellt, Computer mit Internetanschluss seien daher nicht als Rundfunkempfangsgeräte zu rechnen. Demnach muss für den Empfang von Rundfunkprogrammen über das Internet auch keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Ein Österreicher hatte bei dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingereicht. Die GIS, Gebühren Info Service, die in Österreich die Rundfunkgebühr erhebt, hatte dem Mann, der einen Internetanschluss sowie Laptops mit Lautsprechern besitzt, zur Entrichtung der Rundfunkgebühr für Radiogeräte aufgefordert. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Beschwerdeführer, der sich der Gebührenzahlung verweigert hatte, nun recht, da seine Computer nicht über Rundunkempfangsmodule verfügen und Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkempfang zu klassifizieren sei. Der Gerichtshof wies den Gesetzgeber auf sein Versäumnis hin, andere Empfangsarten unter den gesetzlich definierten Rundfunkbegriff zu fassen. (…) Der VwGH hat aufgezeigt, dass die jetzige Rechtsmeinung mit der technischen Realität nicht zusammenpasst.(…)"